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Definition & Bedeutung

时间:2025-11-16 00:49来源: 作者:admin 点击: 17 次
Arbeitslosigkeit: Definition & Bedeutung – ein sachlicher Artikel über die aktuelle deutsche Rechtslage, einschlägige Paragraphen & wichtige Informati
Arbeitslosigkeit: Definition & Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 24.09.2025 | |

Inhaltsverzeichnis

Arbeitslosigkeit ist der Zustand einer Person, die keine Beschäftigung hat, aber arbeitsfähig ist und aktiv nach Arbeit sucht. Ursachen für Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit kann aus verschiedenen Gründen entstehen, unter anderem:

Strukturelle Arbeitslosigkeit: Veränderungen in der Wirtschaft und Technologie führen zu einer reduzierten Nachfrage nach bestimmten Arbeitskräften.

Konjunkturelle Arbeitslosigkeit: Sie entsteht durch Schwankungen in der Wirtschaftstätigkeit, welche die Nachfrage nach Arbeitskräften beeinflussen.

Saisonale Arbeitslosigkeit: Sie tritt aufgrund saisonaler Schwankungen in bestimmten Branchen auf und ist in solchen Branchen wie Tourismus oder Landwirtschaft üblich.

Friktionelle Arbeitslosigkeit: Sie entsteht, wenn es eine zeitliche Verzögerung zwischen dem Verlassen einer Arbeit und dem Finden einer neuen gibt.

Gesetzliche Grundlagen zum Thema Arbeitslosigkeit Das Sozialgesetzbuch (SGB) III regelt das Arbeitsförderungsgesetz und behandelt unter anderem auch das Thema Arbeitslosigkeit.

Einige der wichtigsten Paragraphen im SGB III, die direkt mit Arbeitslosigkeit in Zusammenhang stehen, sind:

§ 119 Begriffsbestimmungen: Definition von Arbeitslosigkeit und den Voraussetzungen, um als arbeitslos zu gelten.

§ 121 Meldepflichten: Die Verpflichtung der arbeitslosen Personen, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

§ 142 Arbeitslosengeld: Die Regelungen zum Arbeitslosengeld, dessen Höhe und Dauer.

§ 147 Zumutbarkeit: Die Regelungen, welche zumutbaren Anforderungen an Arbeitnehmende gestellt werden dürfen.

Definition und Voraussetzungen von Arbeitslosigkeit nach SGB III

Der § 119 SGB III definiert den Begriff der Arbeitslosigkeit: Eine Person gilt als arbeitslos, wenn sie:

keine Beschäftigung ausübt,

arbeitssuchend gemeldet ist,

den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht und

die Anforderungen zur Eigenbemühung erfüllt.

Für Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen einige Voraussetzungen gemäß § 142 SGB III erfüllt werden, unter anderem:

Bisher mindestens zwölf Monate in den letzten zwei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein,

Arbeitslos gemeldet,

Arbeitsfähig und

Innerhalb der Reichweite der Agentur für Arbeit wohnen oder sich dort aufhalten.

FAQ zur Arbeitslosigkeit und Ihren rechtlichen Aspekten 1. Was bedeutet eigentlich Arbeitslosigkeit?

Arbeitslosigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person, die grundsätzlich arbeitsfähig und bereit ist, eine Beschäftigung auszuüben, jedoch keine Erwerbsarbeit findet. In rechtlicher Hinsicht wird eine Person in Deutschland gemäß § 16 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) als arbeitslos anerkannt, wenn sie vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet hat und eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht.

2. Welche Leistungen stehen mir als arbeitsloser Person zu?

Arbeitslose Personen, die die Voraussetzungen des SGB III erfüllen, können grundsätzlich Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem letzten Nettogehalt und wird für gewöhnlich für 6 bis 12 Monate gewährt, je nachdem, wie lange man zuvor versicherungspflichtig beschäftigt war. Zusätzlich dazu haben Arbeitslose unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, wie z. B. Maßnahmen zur Fortbildung oder Unterstützung bei der Arbeitssuche.

3. Wie melde ich mich arbeitslos?

Um sich arbeitslos zu melden, müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erscheinen und dort einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dies sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, damit Sie keine Nachteile bezüglich Ihres Anspruchs haben. Zudem ist es ratsam, sich bereits drei Monate vor dem Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags oder unverzüglich nach Kenntnis von der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (z. B. durch Kündigung) arbeitssuchend zu melden.

4. Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung, die an Personen gezahlt wird, die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben und nun arbeitslos geworden sind. Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem letzten Nettogehalt und wird für einen begrenzten Zeitraum gezahlt.

Das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch als Hartz IV bezeichnet, ist eine Grundsicherungsleistung und setzt keine vorherige Erwerbstätigkeit voraus. Es soll den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen, aber hilfebedürftigen Personen und deren Familien sichern. Die Höhe des ALG II richtet sich nach der Bedürftigkeit der betreffenden Person bzw. Familie und wird unter bestimmten Voraussetzungen auch an Personen gezahlt, die zwar erwerbstätig, aber aufgrund des geringen Einkommens dennoch hilfebedürftig sind.

5. Was passiert, wenn mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausläuft, ich aber noch keine neue Beschäftigung gefunden habe?

Wenn Ihr Anspruch auf ALG I endet und Sie noch keinen neuen Job gefunden haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) überzugehen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Ob und in welcher Höhe Ihnen ALG II zusteht, hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab.

6. Kann ich auch während einer Teilzeitbeschäftigung Arbeitslosengeld erhalten?

Ja, das ist prinzipiell möglich. Wenn Sie während Ihres Bezugs von Arbeitslosengeld I eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, können Sie grundsätzlich weiterhin Arbeitslosengeld erhalten, sofern Ihr Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Hierbei spricht man von Teilzeitarbeitslosengeld. Die Arbeitszeiten und das Gehalt müssen der Agentur für Arbeit jedoch mitgeteilt werden, da diese Faktoren auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angerechnet werden.

7. Bin ich verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, die mir angeboten wird, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?

Grundsätzlich wird von Ihnen als Arbeitsloser erwartet, dass Sie bereit sind, zumutbare Arbeit anzunehmen und aktiv an der Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit mitwirken. Die Zumutbarkeit einer angebotenen Stelle richtet sich jedoch nach mehreren Faktoren, wie z. B. die gesundheitliche Eignung des Arbeitslosen für die angebotene Tätigkeit, die Entfernung zum Arbeitsort und das Gehalt. Sollte eine zumutbare Arbeit abgelehnt werden, kann dies zu einer Sperrzeit und einer Kürzung des Arbeitslosengeldes führen.


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